Förderrahmen
Um die Ziele von LEADER umzusetzen, fließen in jede LEADER-Region bis Ende 2020 Fördermittel der EU und der Länder. Damit sollen Projekte gefördert werden, die zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes beitragen. Bis 2018 stehen der LEADER-Region Mittelbaden Schwarzwaldhochstraße zunächst 1,5 Mio. € an EU-Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raum (ELER) zur Verfügung.
Hinzu kommen Mittel des Landes Baden-Württemberg aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), aus der Landschaftspflege-Richtlinie (LPR), aus dem Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) sowie Kulturmittel. Insgesamt stehen jeder LEADER-Aktionsgruppe in Baden-Württemberg zusätzlich zu den EU-Mitteln jedes Jahr 332.000,- € an Landesmitteln zur Verfügung.
Ab Mitte 2018 werden für jede LEADER-Region weitere EU-Mittel bereitgestellt.
Fördervoraussetzungen
Sowohl Kommunen als auch Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine können sich mit innovativen Projektideen um eine Förderung über das LEADER-Programm bewerben. Voraussetzung ist, dass das Projekt ausschließlich der LEADER-Kulisse Mittelbaden-Schwarzwaldhochstraße dient und dazu beiträgt, die im Regionalen Entwicklungskonzept formulierten Ziele umzusetzen.
Außerdem muss das geplante Vorhaben mit den Förderrichtlinien der EU und des Landes Baden-Württemberg übereinstimmen. Projekte, die in der laufenden LEADER-Periode 2014 – 2020 gefördert werden sollen, müssen bis Ende des Jahres 2020 bewilligt und bis Ende 2022 abgerechnet worden sein.
Die Förderung wird projektbezogen gewährt und als einmaliger Zuschuss anteilig an den Gesamtkosten nach der Realisierung des Projektes ausgezahlt (Erstattungsprinzip). Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach Art und Zielen des Projektes sowie nach dem Antragsteller und wird durch die Fördersatztabelle bestimmt.
Antragsverfahren
Haben Sie eine tolle Projektidee? Dann können Sie sich jederzeit mit dem Regionalmanagement in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne mit Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen, so dass Sie Ihren Projektantrag vorbereiten können.
Der Projektantrag muss fristgerecht innerhalb des gültigen Projektaufrufs beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet selbst darüber, welche Projekte sie fördert. Die Entscheidung darüber fällt das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe etwa dreimal jährlich nach einem für alle Projekte einheitlichen Kriterienkatalog, dem Projektauswahlbogen.
Nach dem LAG-Beschluss zur Förderung eines Projektes kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Die Bewilligungsstelle kann abhängig von der Art des Projektes und der Projektträgerschaft entweder das Regierungspräsidium oder die L-Bank Karlsruhe sein. Erst nach der Bewilligung des Projektes kann mit seiner Umsetzung begonnen werden.
Nach Abschluss des Projektes kann die Auszahlung der Zuwendung bei der L-Bank beantragt werden (Zahlungsantrag).